
Wir rechnen Minijobber für Sie ab.
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Verdienstgrenze oder bestimmte Zeitgrenzen gibt. Ein Minijobber kann im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sein. Es gibt zwei Arten von Minijobs:
- 450-Euro-Minijobs sind auf eine bestimmte Verdienstgrenze begrenzt.
- Kurzfristige Minijobs sind von vornherein auf bestimmte Zeitgrenzen festgelegt.
Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte: ob auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub. Sie haben bei einem Arbeits- oder Wegeunfall Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Minijobber erwerben (bei 450-Euro-Minijobs) Ansprüche in der Rentenversicherung. Über einen geringen Eigenbeitrag profitieren sie sogar von allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die versicherungspflichtigen Arbeitnehmern zustehen. In den anderen Zweigen der Sozialversicherung sind Minijobber nicht über den Minijob abgesichert.
Wir achten bei der Erstellung Ihrer Lohnabrechnung auf die monatlich bzw. jährlich einzuhaltenden Grenzen und beachten die eventl. gewünschte Befreiung Ihres Mitarbeiters von der Rentenversicherungspflicht. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
