
Wir ermitteln und beantragen Ihren Erstattungsanspruch
Die Umlage U1 in Deutschland ist ein finanzieller Pflichtbeitrag bestimmter Arbeitgeber zur solidarischen Finanzierung eines Ausgleichs für die Arbeitgeberaufwendungen im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an Arbeitnehmer. An dem Umlageverfahren nehmen alle Arbeitgeber teil, die in der Regel nicht mehr als 30 anrechenbare Personen beschäftigen. Haben die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Entgeltfortzahlung bei Krankheit zu leisten, erstatten ihnen die Krankenkassen auf Antrag aus der Umlage 1 zwischen 40 % und 80 % der Aufwendungen. Die Höhe des Erstattungssatzes richtet sich nach dem vom Arbeitgeber gewählten Prämiensatz der jeweiligen Krankenkasse. Es handelt sich also um eine Entgeltfortzahlungsversicherung für kleinere Arbeitgeber.
Durch dieses im Aufwendungsausgleichsgesetz geregelte so genannte U1-Verfahren soll verhindert werden, dass kleinere Arbeitgeber durch die Erfüllung der Entgeltfortzahlungsansprüche ihrer Arbeitnehmer finanziell überlastet werden.
Am Umlageverfahren müssen Arbeitgeber teilnehmen, die in der Regel – ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten – nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 5 AAG werden schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX nicht mitgezählt. Arbeitnehmer, die nicht vollzeitbeschäftigt sind, werden nach § 3 Abs. 1 Satz 6 AAG wie folgt berücksichtigt:
- als 0,25 Arbeitnehmer bei einer wöchentlichen Arbeitszeit nicht mehr als 10 Stunden,
- als 0,50 Arbeitnehmer bei einer wöchentlichen Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden,
- als 0,75 Arbeitnehmer bei einer wöchentlichen Arbeitszeit nicht mehr als 30 Stunden.
Die Höhe der Umlagesätze wird von den Krankenkassen jährlich in ihren Satzungen festgelegt, diese betragen beispielsweise bei den großen Kassen (mit über jeweils einer Million Versicherte) zwischen ca. 0,9 % und ca. 3,9 % in Abhängigkeit vom Erstattungssatz von 40 % bis 80 %.
Bei der jährlichen Ermittlung unterstützen wir Sie im Rahmen der Lohnabrechnungen und beantragen für Sie die jeweiligen Erstattungen bei der jeweiligen Krankenkasse Ihrer Mitarbeiter. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
