
Wir erstellen die Meldungen an die Krankenkasse für das Kinderkrankengeld.
Um Eltern in der Corona-Zeit besser zu unterstützen, ist der Anspruch auf Kinderkrankentage ausgeweitet worden.
Das Kinderkrankengeld wird im Jahr 2021 pro Elternteil von 10 auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt.
Voraussetzungen sind, dass
- sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
- das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel bis zu 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Dieser Anspruch besteht auch in den Fällen, in denen das Kind nicht krank, sondern zu Hause betreut werden muss, weil Schule oder der Kindergarten/Krippe pandemiebedingt geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten.
Wir berücksichtigen die Unterbrechung aufgrund Betreuung des Kindes in der Lohnabrechnung und übermitteln die Krankengeld-Bescheinigung an die jeweilige Krankenkasse. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
